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2018 wurden von 3400 Fällen angezeigter Polizeigewalt nur ca. 1 von 10 Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft überhaupt zur Anklage gebracht, 93% der Verfahren wurden eingestellt. In lediglich 7 Fällen wurden Polizisten überhaupt verurteilt.
Regel zwei: Wenn wir doch einmal einen Fehler machen tritt automatisch Regel eins in Kraft